Beschneidung umfasst einschränkende, genitalverändernde und – normierende Eingriffe. Zu unterscheiden sind unter anderem die Vorhautbeschneidung bei Jungen sowie Genitalbeschneidungen bei Mädchen in christlichen, islamischen und jüdischen Traditionen, medizinisch indizierte Praxen, genitale Schönheitschirurgie und genitalvereinheitlichende Behandlungen intergeschlechtlicher Neugeborener. Letztere sind wie die religiös motivierten Eingriffe Thema anhaltender rechtlicher und ethischer Debatten.