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Geschafft! Parlament beschliesst besseren Schutz für gewaltbetroffene Migrant_innen

Gewaltbetroffene Migrant_innen können sich künftig trennen, ohne damit ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden! Seit Jahrzehnten setzen sich verschiedene Organisationen dafür ein – nun ist die Anpassung von Artikel 50 AIG endlich durchs Parlament!

AIG 50 regelt den Aufenthalt von Menschen, die durch Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind und sich später trennen. Bisher entschieden sich Migrant_innen oftmals aus Angst ihren Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, in einer gewalttätigen Partnerschaft zu bleiben. Die Anpassung von AIG 50 wollte diese stossende Situation endlich ändern.

Im Februar noch stand diese Änderung auf der Kippe. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat danach eine Kompromisslösung ausgearbeitet. Die Bestätigung einer Betreuung oder Schutzgewährung von spezialisierten Fachstellen (wie Frauenhäuser oder Opferberatungsstellen) sollen weiterhin von Migrationsbehörden und Gerichten berücksichtigt werden.

Ein Wehmutstropfen bleibt -  Unsere Forderung nach einer Fristverlängerung zur Erfüllung der "Integrationskriterien" wurde nicht berücksichtigt. Der Bundesrat und das Parlament sehen diesen Punkt bereits mit der jetzigen Regelung (AIG 58) erfüllt, versprach aber entsprechende Anpassungen in der Verordnung.

 Wir appellieren an den Budesrat, dass er sein Versprechen hält und die komplexe Situation von gewaltbetroffenen Migrant_innen in der Praxis endlich berücksichtigt wird!

Trotzdem: Dieser Entscheid ist ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt und für besseren Opferschutz! Seit 2021 haben wir gemeinsam mit der FIZ, dem Centre Social Protestant Vaud und Nationalrätin Samira Marti an diesem Geschäft gearbeitet. Vielen Dank für die grossartige Zusammenarbeit! 

(Im Bild: Sim Eggler, Julia Meier, Samira Marti, Marianne Binder-Keller, Nina Lanzi, Georgiana Ursprung, nicht im Bild: Chloé Maire)