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Erfreuliche Teilrevision des Opferhilfegesetzes!

Mit unserer Vernehmlassung unterstützen wir die Teilrevision des Opferhilfegesetzes. Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Bekämpfung von geschlechtsbezogener, sexualisierter und häuslicher Gewalt.

Die Istanbul-Konvention fordert, insbesondere Betroffenen von sexualisierter Gewalt den Zugang zu medizinischen und gerichtsmedizinischen Untersuchungen, Traumahilfe und Beratung zu ermöglichen. Die Expert_innengruppe der Istanbul-Konvention kritisierte die fehlende Umsetzung in der Schweiz. Diese Teilrevision setzt diese wichtige Forderung endlich um.

Dringender Handlungsbedarf

Spuren und Verletzungen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und häuslicher Gewalt können oftmals nur in einem kurzen Zeitraum nach der Tat rechtsmedizinisch gesichert werden. In diesem Zeitraum sind Betroffene in einer Notsituation. In den meisten Kantonen bedeutet heute der Entscheid für eine rechtsmedizinische Spurensicherung gleichzeitig einen Entscheid für ein Strafverfahren. Es ist krass stossend, von Betroffenen in dieser Notsituation zu verlangen, solch folgenschwere Entscheide zu fällen. Betroffene können ihren Entschluss, den sie in dieser Notsituation trafen, auch nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt ohne Folgen ändern. Ein späterer Entscheid für eine Strafanzeige ist zwar möglich, jedoch können die Spuren und Verletzungen dann nicht mehr gesichert oder dokumentiert werden.


Zur Teilrevision

Die Teilrevision ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung:

… Kantone müssen einen Zugang zu spezialisierten Stellen ermöglichen, welche Betroffene medizinisch und rechtsmedizinische Hilfe bieten.

… Der Anspruch auf Opferhilfe besteht explizit unabhängig von Strafanzeigen.

… Kantone müssen über die Opferhilfe informieren.

Unsere Stellungnahme


Gemeinsam mit dem Netzwerk Istanbul Konvention beteiligten wir uns am Vernehmlassungsverfahren. Im Grundsatz begrüssen und unterstützen wir die Teilrevision. Wir fordern folgende Verbesserungen:

… Wir fordern, dass die «Befreiung der Anzeigepflicht» auf Ebene des Bundes geregelt wird. Es darf nicht sein, dass Personal dieser spezialisierten Stellen je nach Kanton dazu verpflichtet sind, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Dadurch wird der grosse Mehrwert der Teilrevision untergraben.

… Wir fordern, dass nicht nur die Kantone, sondern auch der Bund über die Opferhilfe informieren.

… Der Zugang zu den spezialisierten Stellen muss für alle Betroffenen möglich sein.

… Die SODK schlägt vor, im Rahmen dieser Teilrevision gleichzeitig den Zugang zu Schutz- und Notunterkünften zu stärken. Auch wir unterstützen die Änderungen.

Brava wird dranbleiben!