Wenn die Gewaltehe für Frauen zum Gefängnis wird
Jetzt folgt auch die Kommission des Ständerats: Brava begrüsst den Entscheid vom 10.01.2022, eine klaffende Lücke im Schweizer Gewaltschutz zu schliessen. Neu sollen sich Opfer aus Gewaltehen lösen können, ohne damit ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden.
Eine unübersehbare Lücke im Gewaltschutz besteht dort, wo das Aufenthaltsrecht der Frau an dasjenige ihres Ehepartners geknüpft ist. Bei der Trennung vom gewalttätigen Ehepartner erlischt das Aufenthaltsrecht und das Gewaltopfer muss die Schweiz verlassen. Die Betroffene ist somit gezwungen, langfristig in der Gewaltsituation auszuharren.
Opferschutz fehlt
Statt die Frauen zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung den Fortbestand von Gewaltehen. «Den Schutz dieser Gewaltopfer klammert die Schweiz bis heute bewusst aus», sagt Georgiana Ursprung von Brava – ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz. Denn gegen die entsprechende Bestimmung in Artikel 59 der Istanbul-Konvention hat der Bundesrat einen Vorbehalt angebracht.
Dringend nötige Gesetzesänderung
Brava - ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz fordert deshalb, dass die Schweiz ihre Gesetze und deren Umsetzung anpasst. Die Opfer müssen die Möglichkeit erhalten, sich aus Gewaltehen zu lösen, ohne damit im gleichen Atemzug ihr Aufenthaltsrecht und das ihrer Kinder in der Schweiz zu gefährden.
Medienmitteilung der Staatspolitische Kommission des Ständerates vom 11.01.2022: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-s-2022-01-11.aspx
watson-Artikel zum Thema vom 11.01.2022:
https://www.watson.ch/schweiz/nationalrat/363555945-parlament-will-korrektur-bei-haeuslicher-gewalt
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Georgiana Ursprung, Verantwortliche Politische Arbeit, +41 79 513 98 52, medien@brava-ngo.ch