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Medienmitteilung

Staat spart beim Kampf gegen Gewalt – Nationaler Aktionsplan ohne zusätzliche Gelder

Heute hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt veröffentlicht. Die Fachstellen und NGOs begrüssen dies als wichtigen Schritt, kritisieren jedoch die weiterhin bestehenden Lücken in den notwendigen Massnahmen und vor allem den fehlenden Willen, die nötigen Gelder zu sprechen.

Zur Umsetzung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, kurz IK), die in der Schweiz seit vier Jahren in Kraft ist, hat der Bundesrat heute einen Nationalen Aktionsplan (NAP) veröffentlicht. Dieser zeigt laufende und geplante Massnahmen gegen Gewalt auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene auf. Die Fachstellen und NGOs sehen wichtige Schritte in die richtige Richtung, stellen jedoch fest, dass der NAP lückenhaft, nicht inklusiv und nicht mit den notwendigen Geldern ausgestattet ist.

Mangelnder Wille für genügend Geld gegen Gewalt

Massnahmen gegen Gewalt kosten. Gleichzeitig sparen diese Massnahmen enorme Kosten, die für die Gesellschaft aufgrund von Gewalt und deren Folgen anfallen. Trotz der Gewalt, die jeden Tag in der Schweiz ausgeübt wird, fehlt weiterhin der politische Wille, genügend Geld für deren Bekämpfung zur Verfügung zu stellen. «Es ist ein Hohn für alle Gewaltbetroffenen in der Schweiz, dass ein nationaler Aktionsplan gegen Gewalt ohne zusätzliche Gelder umgesetzt werden muss», sagt Simone Eggler von Brava (ehem. TERRE DES FEMMES Schweiz) und Co-Koordination Netzwerk Istanbul Konvention. Meint der Staat und die Politik es wirklich ernst mit dem Kampf gegen Gewalt, dann muss massiv mehr Geld gesprochen werden.

Massnahmen sind lückenhaft und oft nicht nachhaltig

Die fehlenden Finanzen wirken sich entsprechend auch auf die Massnahmen des NAP aus: Diese sind lückenhaft, oft nicht nachhaltig und damit weit weg von einer umfassenden Strategie gegen Gewalt, die nötig wäre. «Die Zusammensetzung der Massnahmen scheint oft zufällig und ohne wirkliche Systematik», kritisiert Simone Eggler. «Zudem braucht es eine Verankerung von Massnahmen anstelle von einmaligen Durchführungen ohne Garantie auf eine Weiterführung.»  

Massnahmen diskriminieren weiterhin

Obwohl im NAP erste Schritte hin zu einer inklusiven, diskriminierungsfreien Umsetzung aller Massnahmen gegen Gewalt erkennbar sind, fehlt es immer noch an einer konsequenten Anwendung von Art. 4 IK. Dies lässt sich am Beispiel der Massnahme 21 des NAP zeigen: «Es war längst überfällig, dass die Opferberatungen zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen geschult und für diese zugänglich gemacht werden», sagt Simone Eggler und fügt an «Dasselbe muss unbedingt auch bezüglich den Bedürfnissen von geflüchteten, queeren, rassifizierten, alten oder illegalisierten Menschen gemacht werden.» Die Angebote und Massnahmen müssen zugunsten aller Gewaltbetroffenen finanziert, gestaltet und umgesetzt werden.

Kontakt

Simone Eggler
Co-Koordination Netzwerk Istanbul Konvention & Brava (ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz) 

Tel. 031 330 23 22
medien@brava-ngo.ch

Spezifisch zum Thema Häusliche Gewalt und Schutzplätze:

Marlies Haller
Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein & Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kinder

Tel. 031 312 12 90
haller@stiftung-gegen-gewalt.ch

Netzwerk Istanbul Kovention

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