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Stalking soll explizit strafbar werden!

In der Schweiz gibt es für Stalking derzeit keinen eigenen Straftatbestand. Das soll sich nun ändern: Momentan wird an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der Stalking explizit unter Strafe stellen will. Hier ist unsere Stellungnahme.

In der Schweiz existiert derzeit kein eigenständiger Straftatbestand für Stalking. Das bedeutet, dass strafrechtliche Schritte gegen Stalker_innen erst dann eingeleitet werden können, wenn diese strafrechtlich relevante Handlungen wie Drohungen, körperliche Übergriffe oder Nötigungen begehen.

Weshalb ist das problematisch?

Stalking setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die einzeln betrachtet nicht zwingend strafrechtlich relevant sind, in ihrer Kombination für die Betroffenen aber eine lang andauernde, chronische Stresssituation bedeuten. Dieser Komplexität wird die aktuelle Gesetzeslage nicht gerecht, da es momentan nicht möglich ist, die Gesamtheit der Stalkinghandlungen zur Anzeige zu bringen.

Hintergrund

Fachstellen stellen fest, dass im Zusammenhang mit Gewalt in Beziehungen, insbesondere bei Trennungen, bei bis zu einem Drittel der Beratungsfälle auch Stalking-Verhalten auftritt. Auch in Fällen von sexualisierter Belästigung ist Stalking ein von den Tatpersonen häufig eingesetztes, zusätzliches Druckmittel. Eine Studie der Universität St. Gallen vom Jahr 2021 zeigt ausserdem, dass vielen Feminiziden das Stalking der Opfer vorausgeht.

Stalking hat massive Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl und die Lebensgestaltung der Betroffenen. Nicht wenige Stalking-Opfer verlieren ihre Arbeit oder ihr Umfeld, beispielsweise weil sie mehrmals umziehen müssen und teils gezwungen sind im Verborgenen zu leben. Für viele Betroffene wird dadurch ihre Lebensgrundlage zerstört.

Aus diesem und weiteren Gründen, die wir in der Stellungnahme ausführen, ist es unbedingt zwingend, dass Stalking als neue Strafnorm im Gesetz verankert wird.

Konkrete Anpassungen

Gemeinsam mit Organisationen aus der Praxis (u.a. Frauennottelefon Winterthur, Bif - Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft, Frauenberatung Sexuelle Gewalt Zürich, Vista Thun) hat Brava zusätzlich konkrete Anpassungen für den Vorentwurf erarbeitet. Diese betreffen beispielsweise Begrifflichkeiten, die Dauer des Strafverfahrens oder den Einbezug von Drittpersonen. Mehr findet sich in unserer Stellungnahme.

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