Unsere Forderungen für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht
Am 10. Mai 2021 ist die dreimonatige Vernehmlassung zur Revision des Sexualstrafrechts zu Ende gegangen. Auch Brava hat eine eigene Stellungnahme eingereicht.
Brava begrüsst die Revision des Sexualstrafrechts grundsätzlich sehr. Sie ermöglicht es, alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen angemessen zu bestrafen. Dennoch bleibt der Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das sind unsere wichtigsten Forderungen:
Straftatbestand sexualisierte Belästigung ausweiten!
Brava fordert, dass alle Formen sexualisierter Belästigung strafbar werden. Bisher besitzen etwa anzügliche Blicke oder Gesten keine strafrechtliche Relevanz und können daher auch nicht verfolgt werden. Der Straftatbestand muss erweitert werden.
Vergewaltigung unabhängig von Geschlecht und Körper definieren!
Brava fordert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral definiert wird. Die Formulierung soll ohne Bezug zu „Geschlecht“ formuliert und ohne Referenz auf körperliche Geschlechtsmerkmale interpretiert werden.
Brava fordert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung jedes anale, orale oder vaginale Eindringen umfasst und nicht mehr nur vaginale Penetration durch einen Penis. Auch nicht-weibliche Personen ohne Vagina leiden an den Folgen oralen oder analen Eindringens ohne ihre Zustimmung. Der Vergewaltigungsbegriff muss so definiert werden, dass er allen Opfern einer Vergewaltigung gerecht wird.
Nur Ja heisst Ja!
Brava fordert eine Neudefinition des Straftatbestandes der Vergewaltigung auf Basis des Grundsatzes "Nur Ja heisst Ja". Widerstand gegen Gewalt und Drohung vonseiten des Opfers darf nicht länger Teil der Definition sein. Ausschlaggebend muss die fehlende Einwilligung des Opfers sein. Die Unfähigkeit des Opfers, sich zu wehren, muss anerkannt werden.