Sexualisierte Gewalt: Forderung nach spezialisierten Einheiten in Strafverfolgungsbehörden
Das Urteil in Basel zeigt: Im Fall von sexualisierter Gewalt gibt es bisher keine Gerechtigkeit für die Opfer. Schon 2018 hat sich die Schweiz zu obligatorischen Schulungen für Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, setzt dies bis heute jedoch nicht um. Und es braucht noch mehr: spezialisierte Einheiten in den Strafverfolgungsbehörden, schweizweite Präventionskampagnen, spezialisierte regionale Krisenzentren für Opfer.
Wie sie bereits das Netzwerk Istanbul Konvention in seinem Alternativbericht zur Situation in der Schweiz aufzeigt, fordert auch Brava – ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz konkrete Massnahmen gegen sexualisierte Gewalt:
Umsetzung des Bildungsobligatoriums!
Das Urteil in Basel zu einem Fall von Vergewaltigung schlägt zu Recht hohe Wellen und zeigt, dass die Rechtslage, oft aber auch deren Umsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden, nicht zugunsten der Opfer ausfällt. «Wir fordern bereits seit Jahren ein Obligatorium für die Schulung der Strafverfolgungsbehörden zu (sexualisierter) Gewalt und zu einem traumasensiblen Umgang mit Opfern», sagt Simone Eggler, Verantwortliche Politik bei Brava - ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz und erinnert daran: «Die Schweiz hat sich bereits seit dem 1. April 2018 in Art. 15 der Istanbul-Konvention genau dazu verpflichtet. Doch bisher weigern sich Bund und Kantone, dies umzusetzen.» Zusätzlich hält Eggler es für dringend nötig, dass der Umgang der Behörden mit Betroffenen systematisch und verpflichtend evaluiert wird, um das Verfahren sowie die Arbeit der Behörden zu verbessern.
Spezialisierte Einheiten zu (sexualisierter) Gewalt in Strafverfolgungsbehörden!
Doch ein Bildungsobligatorium allein ist nicht ausreichend: Anders als in anderen Ländern kennt die Schweiz keine spezialisierten Einheiten zu sexualisierter, Häuslicher oder geschlechtsbezogener Gewalt in Polizei und Justiz. Dies erschwert den opfer- und traumagerechten Umgang mit Betroffenen und führt zu einer ineffektiven Strafverfolgung. Wir fordern deshalb spezialisierte Einheiten zu Gewalt in allen Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.
Schweizweite Kampagnen gegen (sexualisierte) Gewalt!
In der Schweiz gibt es bisher keine nationalen, breitenwirksamen Kampagnen gegen sexualisierte und andere Formen von Gewalt. Dies im Unterschied zu HIV/Aids- oder Tabak-Präventionskampagnen, die seit Jahrzehnten durchgeführt werden. «Wir fordern vergleichbare Kampagnen gegen Gewalt durch Bund und Kantone, die sich an die verschiedenen Betroffenengruppen richten», sagt Simone Eggler.
Krisenzentren für Opfer sexualisierter Gewalt!
Die Schweiz hat sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, regionale Krisenzentren für Gewaltbetroffene einzurichten. Dort soll spezialisiertes Fachpersonal niederschwellige medizinische und psychologische Soforthilfe, eine professionelle Spurensicherung sowie eine Weiterleitung für die Nachbetreuung durch spezialisierte Opferhilfestellen garantieren. «Seit über 30 Jahren können Opfer sexualisierter Gewalt im Kanton Bern professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und Beweise sichern lassen, ohne Druck, sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden. Das müssen alle Regionen garantieren!», sagt Simone Eggler.
Diese Massnahmen sind nicht abschliessend: Weitere Forderungen zu sexualisierter Gewalt finden Sie im Alternativbericht des Netzwerks Istanbul Konvention.
Kontakt
Simone Eggler, Brava - ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz, Tel. 079 513 98 52, simone.eggler@brava-ngo.ch